
Fördermöglichkeiten
für die Lernpfad-Teilnahme
Fördermöglichkeiten für deine Teilnahme
Der Lernpfad ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsweg und nicht AZAV-zertifiziert.
Trotzdem gibt es zahlreiche erprobte Wege,
die Teilnahme teilweise oder vollständig zu finanzieren.
Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und begründen keinen Anspruch auf Förderung oder Kostenübernahme.
Entscheidungen erfolgen ausschließlich durch die zuständigen Stellen.
Ein Hinweis für alle unter 25
Der Lernpfad selbst ist keine staatlich anerkannte Ausbildung,
und deshalb machen wir dir keine Versprechen, die wir nicht halten können.
Was wir aber tun können: offen und transparent teilen, was frühere Teilnehmende erlebt haben.
Erfahrungen aus früheren Jahrgängen
Einige Teilnehmende haben eigenständig bei ihrer Familienkasse nachgefragt,
wie der Lernpfad in ihrem persönlichen Fall eingeordnet wird.
Uns wurden einzelne Fälle berichtet, in denen das Kindergeld während des Lernpfads weitergezahlt wurde.
Warum das so war, also welche Kriterien dabei eine Rolle spielten oder
ob dies in anderen Fällen ähnlich wäre, wissen wir nicht.
Jede Familienkasse entscheidet nach ihren eigenen Maßstäben,
ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und immer individuell.
Wenn du selbst nachfragen möchtest
Falls du unter 25 bist, kannst du deine Familienkasse ganz unkompliziert direkt ansprechen.
Eine kurze und sachliche Beschreibung deiner Teilnahme reicht häufig schon aus, zum Beispiel:
– Was du auf dem Lernpfad lernst (z. B. Selbstorganisation, ökologische Grundlagen, praktische Gestaltungskompetenzen)
– Ein Link zu dieser Seite oder zum Infohandbuch
– Optional: spätere Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch stellen wir dir eine neutrale Übersicht bereit,
welche Unterlagen frühere Teilnehmende genutzt haben,
ohne Bewertung, Empfehlung oder Einschätzung von Erfolgsaussichten.
Wichtig für dich
Wir leisten keine Rechtsberatung. Wir machen keine Zusagen.
Und wir geben keine Einschätzung über tatsächliche Chancen oder Ergebnisse.
Wir möchten lediglich transparent teilen, dass es in einzelnen Fällen
positive Rückmeldungen gab und dass du, wenn du möchtest,
diesen Weg eigenständig und gut informiert für dich erkunden kannst.
Der Lernpfad ist und bleibt unabhängig davon eine solidarisch getragene Weiterbildung,
die Menschen zusammenbringt, die gestalten, lernen und Verantwortung übernehmen möchten.
Ein theoretisches und rein fiktives Rechenmodell zur Veranschaulichung
Die folgende Darstellung ist ein reines Modell. Sie zeigt theoretisch, wie sich Eigenanteil (Anzahlung und Ratenzahlung),
partizipative Finanzierung und Kindergeld mathematisch zueinander verhalten könnten. Sie bildet keine Realität ab, enthält keine Zusagen und stellt kein mögliches Ergebnis dar. Sie dient ausschließlich der Veranschaulichung von Abläufen.
1. Ausgangspunkt: Eigenanteil & Monatsrate (Modellannahme)
Gesamter Eigenanteil für den Lernpfad: 2.000 €
Anzahlung bei Anmeldung: 500 €
Restbetrag zur Ratenzahlung: 2.000 € – 500 € = 1.500 €
Modellhafte Ratenzahlung über 12 Monate: 1.500 € ÷ 12 = 125 € pro Monat
Im Modell würde eine Person also einmalig 500 € Anzahlung leisten und anschließend
125 € monatlich über 12 Monate zahlen.
2. Modellannahme: Nutzung des Kindergelds
Beispielhafter Kindergeldbetrag: 250 € pro Monat
Modellhaft wird die Monatsrate aus dem Kindergeldbetrag gedeckt:
→ 125 € Rate werden aus dem Kindergeld getragen.
Modellhaft verbleibender Betrag aus dem Kindergeld:
→ 250 € – 125 € = 125 € pro Monat
Modellhafter rechnerischer Jahresüberschuss:
→ 125 € × 12 Monate = 1.500 €
Dieser Betrag stellt kein reales Ergebnis, sondern ausschließlich einen modellhaften Überschuss dar.
3. Anzahlung
Die Person hat zu Beginn 500 € Anzahlung aus eigener Tasche gezahlt.
Wenn man nun den modellhaften Jahresüberschuss (1.500 €) dagegenhält, ergibt sich:
1.500 € – 500 € Anzahlung = 1.000 €
Dieser Betrag wird ausschließlich im Modell als fiktiver Beitrag in die partizipative Finanzierung übertragen, zu deren solidarischer Deckung sich alle Teilnehmer mit der Anmeldung verpflichten.
4. Partizipative Finanzierung
Modellannahme für einen Jahrgang:
Gesamter partizipativer, solidarischer Finanzierungsbedarf nach theoretischem Abzug der Förderkooperationen: 15.500 €
Modellhafte Verteilung auf 18 Teilnehmende:
15.500 € / 18 Teilnehmende = 860 €
1.000 € (fiktiver Überschuss) – 860€ = 140 €
Im Modell könnte dieser fiktive Restbetrag von 140 € z.B. für Fahrtkosten (Deutschlandticket – 60 €) oder andere persönliche Bedarfe eingesetzt werden. Dies stellt lediglich ein Beispiel für mathematische Abläufe dar.
6. Wichtiger Hinweis
Diese Darstellung ist ein rein theoretisches Modell. Keine Realität, keine Prognose, keine Zusage, keine Aussage über tatsächliche Abläufe.
Ob Kindergeld gezahlt wird und falls ja, in welcher Höhe, entscheidet ausschließlich die jeweils zuständige Familienkasse
im Einzelfall und auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Wir leisten keine Rechtsberatung und geben keinerlei Einschätzung zu Erfolgschancen ab.
Für viele Teilnehmende ist dies der größte finanzielle Hebel. Wir stellen dir dafür eine Rechnung, eine Teilnahme-/Kompetenzbescheinigung sowie eine Modulübersicht zur Verfügung.
Wer kann das nutzen?
Angestellte, Selbstständige / Freiberufler, Menschen in beruflicher Neuorientierung mit klarem Tätigkeitsbezug
Was ist möglich?
Werbungskosten (Angestellte) oder Betriebsausgaben (Selbstständige), Absetzbar sind u. a. Teilnahmegebühren, Fahrtkosten, ggf. Unterkunft, Fachliteratur / Materialien (einzelfallabhängig)
Wirkung:
Je nach persönlichem Steuersatz reduziert sich die effektive Belastung oft um 20–40 % oder mehr.
Viele Arbeitgeber unterstützen Weiterbildungen auch ohne staatliche Programme. Auf Wunsch stellen wir ein Arbeitgeber-Infoblatt (Ziele, Umfang, Lerninhalte) bereit.
Typische Fälle:
Fortbildungs- oder Weiterbildungsbudget, Individuelle Vereinbarung mit Vorgesetzten, Teilübernahme (z. B. 30–70 %) oder vollständige Kostenübernahme
Warum das beim Lernpfad funktioniert:
Der Lernpfad vermittelt u. a. Kompetenzen in: Projekt- und Selbstorganisation, Zusammenarbeit & Kommunikation, Nachhaltigkeit & systemisches Denken, praktischen Umsetzungsfähigkeiten
Für die verbindliche Anmeldung ist eine Anzahlung von 500 € fällig.
Der verbleibende Eigenanteil kann ab spätestens März 2026 wahlweise in 6 oder 12 monatlichen Raten beglichen werden.
Die Ratenzahlung dient der Planbarkeit und finanziellen Entlastung und ist unabhängig von der gewählten Eigenanteilsstufe möglich.
Rabatt bei gemeinsamer Anmeldung
Wenn du dich mit Freund*innen zusammen anmeldest:
***Hinweis: Der Freundes-Rabatt gilt nur bei zeitgleicher Anmeldung am selben Tag und gegenseitiger Erwähnung in der Anmeldemaske. Er gilt nur beim Eichhörnchen- oder Bienen-Preis und ist nicht kombinierbar mit anderen Rabatten oder Boni.***
Empfehlungsbonus für Ehemalige
Lernpfad-Absolvent*innen: Wenn du als ehemaliger Lernling jemanden für den Lernpfad begeisterst und diese Person bei der Anmeldung deinen Namen, Jahrgang und aktuelle E-Mail angibt, erhältst du nach erfolgreichem Abschluss dieser Person einen Empfehlungsbonus von 150 €.
Humus-Festival- oder Humus-Hood-Organisator*innen: Begeisterst du jemanden für den Lernpfad und trägt diese Person bei der Anmeldung deinen Namen, das Jahr deines Festivals/Hood und deine aktuelle E-Mail ein, bekommst du nach erfolgreichem Abschluss dieser Person einen Bonus von 75 €.
***Hinweis: Der Empfehlungsbonus gilt nur beim Eichhörnchen- oder Bienen-Preis und ist nicht kombinierbar mit anderen Rabatten oder Boni.***
Der Lernpfad eröffnet die Möglichkeit, praktische Mitarbeit als finanziellen Beitrag auf Spendenbasis einzubringen. Eine bewährte Form ist das Kochen auf Modulen. Dieses Modell ist ein praktischer, solidarischer Weg, aktiv zum Gelingen des Lernpfads beizutragen und gleichzeitig die eigene Teilnahme finanziell abzufedern.
Wie funktioniert das?
Teilnehmende können das Kochen für ein Modul als Dienstleistung auf Spendenbasis übernehmen.
Empfohlener Spendenrahmen: ab 800 € pro Modul (gesamt).
Die Spenden werden gemeinschaftlich gesammelt und dem Kochteam zugeordnet.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Zweier-Kochbesetzung entspricht das: mindestens 400 € pro Person und Modul
Der Betrag kann genutzt werden, um: den persönlichen Eigenanteil zu reduzieren
laufende Kosten (z. B. Anreise, Verpflegung) auszugleichen
Wichtig zu wissen
Die Möglichkeit hängt von Modulplanung, Bedarf und Abstimmung ab.
Es besteht kein automatischer Anspruch, sondern eine individuelle Vereinbarung.
Erfahrung oder Freude am Kochen in Gruppen ist hilfreich.
Viele Teilnehmende finanzieren ihre Teilnahme nicht allein, sondern gemeinsam mit ihrem Umfeld. Persönliche Spenden- und Patenschaftskampagnen haben sich dabei als sehr wirksam erwiesen.
Wie kann das aussehen?
Private Kampagnen (z. B. über GoFundMe oder ähnliche Plattformen)
Unterstützung durch:
Familie, Freund*innen, lokale Netzwerke, thematisch verbundene Personen oder Organisationen
Kombination mit e.V.-Spenden oder Eigenmitteln
Bewährte Praxis
Einige ehemalige Lernlinge haben ihre Teilnahme erfolgreich über persönliche Kampagnen mitfinanziert, u. a.:
Pia-Marie (2021) | Paula (2021) | Nickel (2021) | Charly (2022) | Rumen (2022)
Diese Kampagnen waren jeweils individuell, authentisch und transparent – und haben gezeigt, dass gemeinschaftliche Finanzierung realistisch ist.
Steady-Kampagne
Eine weitere Möglichkeit ist der Aufbau einer Steady-Kampagne oder eines ähnlichen Modells mit regelmäßigen Unterstützer*innen.
Beispiel
Vom Büro für sozialen Humusaufbau existiert bereits eine solche Kampagne:
Die Kampagne | Der Einladungslink
Solche Modelle eignen sich besonders, wenn du:
langfristig im Themenfeld aktiv bist
Inhalte, Projekte oder Lernprozesse öffentlich teilst
kontinuierliche Unterstützung statt einmaliger Spenden suchst
Ein zentraler Baustein des Lernpfads ist die solidarische Finanzierung. Über den teilnehmenden gemeinnützigen Verein können Teil- oder Vollstipendien („Solidarplätze“) vergeben werden.
Wie funktioniert das?
Der Verein sammelt Spenden, Förderbeiträge und Zweckmittel
Daraus werden Stipendien für Teilnehmende mit geringem Einkommen oder besonderen Lebenslagen vergeben
Die Vergabe erfolgt individuell und begrenzt, nach transparenten Kriterien
Für wen ist das gedacht?
Menschen mit wenig finanziellen Ressourcen
Personen in Übergangsphasen (z. B. nach der Schule, Neuorientierung)
Engagierte Menschen, die den Lernpfad ohne Unterstützung nicht realisieren könnten
Wichtig zu wissen
Solidarplätze sind begrenzt
Es besteht kein Rechtsanspruch
Frühzeitige Anfrage erhöht die Chancen
Einige Bundesländer fördern individuelle Weiterbildungskosten mit direkten Zuschüssen, auch ohne AZAV, auch bei freien Trägern. Diese Programme sind nicht bundesweit gültig, sondern an den Wohnsitz der teilnehmenden Person gebunden. Antragstellung erfolgt immer vor Kursbeginn durch die Teilnehmenden selbst.
Sachsen
Zuschüsse für individuell berufsbezogene Weiterbildung (i. d. R. 50 %, bei bestimmten Gruppen höher)
Sachsen-Anhalt
Programm WEITERBILDUNG – Individuelle Maßnahmen
(Anbieterwahl grundsätzlich offen, Antrag vor Kursbeginn)
Brandenburg
Bildungsscheck Brandenburg (anteilige Förderung)
Schleswig-Holstein
Weiterbildungsbonus SH
Kurse dürfen auch außerhalb Schleswig-Holsteins stattfinden, wenn dies begründet wird
Thüringen (bedingt)
Weiterbildungsscheck – nutzbar, wenn der Anbieter als „geeignet“ gilt
(z. B. durch öffentliche Auffindbarkeit/Transparenz)
Für Personen mit sehr gut abgeschlossener Berufsausbildung gibt es das bundesweite Weiterbildungsstipendium.
Fördervolumen: bis zu 9.135 € über mehrere Jahre
Zielgruppe: engagierte, leistungsstarke junge Fachkräfte
Antragstellung über die zuständige Stelle (z. B. Kammern)
Dies ist kein Zuschuss, sondern eine Finanzierungshilfe: Für Menschen in Ausbildungs-, Studien- oder Qualifizierungsphasen besteht die Möglichkeit eines zinsgünstigen Bildungskredits.
Monatliche Auszahlung: 100–300 €
Laufzeit: bis zu 24 Monate
Zweck: Überbrückung & Finanzierung von Bildungskosten
Der KfW-Studienkredit ist eine staatlich unterstützte Finanzierungsmöglichkeit für Studierende. Er ist keine Förderung, sondern ein zinsgünstiger Kredit, der monatlich ausgezahlt wird und flexibel eingesetzt werden kann, z. B. auch zur Finanzierung von Weiterbildungen wie dem Lernpfad. Der Studienkredit eignet sich vor allem als Überbrückungs- oder Kombinationslösung, z. B. zusammen mit Stipendien, Nebenjobs oder späterer steuerlicher Absetzbarkeit.
Wer kann das nutzen?
Eingeschriebene Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
Unabhängig vom Einkommen der Eltern
Auch bei zusätzlichem Bildungs- oder Praxisengagement möglich
Was ist möglich?
Monatliche Auszahlung (frei wählbar innerhalb der KfW-Spanne)
Flexible Verwendung für Lebenshaltung und Bildungsinvestitionen
Rückzahlung erst nach der Auszahlungsphase
Wichtig zu wissen
Der Kredit muss zurückgezahlt werden.
Zinsen und Konditionen werden von der KfW festgelegt.
Wenn du knapp oberhalb der Grundsicherung liegst, kann Wohngeld genau der Hebel sein, der deinen finanziellen Spielraum stabilisiert. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (oder zur Belastung bei Eigentum). Es ist keine Kursförderung, kann aber dein monatliches Budget so entlasten, dass die Teilnahme am Lernpfad realistisch wird.
Wer kann das nutzen?
Personen mit geringem Einkommen, die nicht Bürgergeld/Grundsicherung beziehen
Angestellte in Teilzeit/Niedriglohn, Selbstständige mit schwankendem Einkommen, Menschen in Übergangsphasen
Was ist möglich?
Monatlicher Zuschuss zur Warmmiete (Höhe abhängig von Haushalt, Einkommen, Miete, Mietstufe)
Wichtig zu wissen
Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle (Stadt/Landkreis) beantragt.
Es gilt: Entweder Wohngeld oder Grundsicherung/Bürgergeld (mit Ausnahmen in Sonderkonstellationen).
Für Eltern ist der er Kinderzuschlag oft der schnellste Weg, die monatliche Belastung zu senken, ohne in Grundsicherung zu rutschen. Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Zusatzleistung für Eltern, deren Einkommen für die Familie reicht, aber nicht ausreichend, um die Kosten für Kinder gut zu tragen. Er ist ebenfalls keine Kursförderung, kann aber die Haushaltslage deutlich verbessern.
Wer kann das nutzen?
Eltern, die Kindergeld erhalten
Eltern mit geringem bis mittlerem Einkommen, die kein Bürgergeld/Grundsicherung benötigen oder dadurch gerade vermieden wird
Was ist möglich?
Monatlicher Zuschlag pro Kind (Höhe abhängig von Einkommen, Wohnkosten und Familiensituation)
Wichtig zu wissen
Zuständig ist die Familienkasse.
Häufige Kombination: Kinderzuschlag + Wohngeld (wenn die Voraussetzungen passen).
Dieser Weg ist kein Standard, kann aber in passenden Fällen eine sinnvolle Ergänzung sein. Für arbeitslose Teilnehmende kann es im Einzelfall Unterstützung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit geben, auch ohne Bildungsgutschein.
Mögliche Ansätze:
Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)
Freie Förderung (§ 16f SGB II)
Diese Leistungen können in bestimmten Situationen bewilligt werden, z. B. für: bestimmte Module für Fahrtkosten, Unterbringung, sonstige begleitende Aufwendungen
Wichtig zu wissen:
Es handelt sich um Ermessensleistungen.
Es gibt keinen Anspruch.
Häufig werden keine Kursgebühren, sondern eher Nebenkosten übernommen.
Bewilligung und Umfang sind einzelfallabhängig und von der zuständigen Stelle abhängig.
Ein kurzer Hinweis oder eine Nachfrage bei lokalen Beratungsstellen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden kann sich lohnen. In manchen Städten, Gemeinden sowie bei kirchlichen oder gemeinnützigen Trägern existieren Sozial- oder Bildungsfonds.
Was ist möglich?
Einmalige Zuschüsse
Überbrückungshilfen
Unterstützung in besonderen Lebenslagen
Wichtig zu wissen:
Diese Hilfen sind nicht einheitlich geregelt.
Sie werden lokal und einzelfallbezogen vergeben.
Der Umfang ist meist begrenzt, kann aber entscheidend sein, um eine Teilnahme zu ermöglichen.
Wenn du das Gefühl hast, dass Gesundheit ein zentraler Faktor deiner beruflichen Lage ist, lohnt sich eine strukturierte Abklärung (zuständiger Träger, Reha-Beratung, passende Maßnahmeplanung). Wenn gesundheitliche Gründe deine bisherige Arbeit oder Ausbildung dauerhaft erschweren oder unmöglich machen, kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben infrage. Diese können in geeigneten Fällen auch Qualifizierungen und unterstützende Maßnahmen umfassen.
Wer kann das nutzen?
Menschen mit (drohender) Behinderung oder längerfristiger gesundheitlicher Einschränkung
Personen, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können und eine berufliche Neuorientierung brauchen
Was ist möglich?
Je nach zuständigem Kostenträger (Fallprüfung) können u. a. unterstützt werden:
Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung
Qualifizierungs-/Umschulungsbausteine
Begleitende Hilfen (z. B. notwendige Unterstützung zur Teilnahme)
Wer ist zuständig?
Das hängt vom Einzelfall ab, typischerweise:
Deutsche Rentenversicherung (wenn versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind)
Agentur für Arbeit (Reha-Träger in bestimmten Konstellationen)
Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung (bei Arbeits-/Wegeunfall oder Berufskrankheit)
Wichtig zu wissen
Das ist kein Standardweg für alle, aber für passende Fälle sehr wirkungsvoll.
Bewilligung hängt an einer medizinisch und beruflich plausiblen Begründung und am Einzelfall.
Frühzeitige Klärung ist sinnvoll, bevor du dich verbindlich festlegst.
Damit du direkt weitermachen kannst, sind hier nochmal einige wichtige Stationen für dich zusammengestellt:
Sieh transparent, wie sich die Kosten pro Modul zusammensetzen.
Nutze unseren Kostenkalkulator, um dir einen Überblick über deine voraussichtlichen Gesamtkosten zu verschaffen.
Informiere dich über die genauen Inhalte, Termine, Orte und Mentori der kommenden Module.
LAURITZ HEINSCH
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